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Bürgerstiftungen bringen Bürger, Unternehmen und Institutionen zusammen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und das heimatliche Umfeld mitgestalten wollen.
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Vom Bundesverband Deutscher Stiftungen wurden 10 Merkmale für die Grundsätze einer Bürgerstiftung erarbeitet.
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Stiftungsfonds sind ganz in die Organisation der Bürgerstiftung eingegliedert. Sie haben eigenen Organe und sind von der Bürger-Stiftung Stormarn verwaltet.
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Die Bürger-Stiftung Stormarn unterstützt auch die Stifter und Stifterinnen, die eine gemeinnützige Treuhandstiftung errichten wollen oder diese bereits errichtet haben.
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Wir danken unseren Spendern, Zustiftern, Förderern und Unterstützern:
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*Was ist eine Zustiftung?*
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Sie möchten Ihr Lebenswerk erhalten und die Bürger-Stiftung Stormarn unterstützen oder unter ihrem Dach einen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung gründen? Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung dieses Wunsches.
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Eine Stiftung kann durch Testament oder Erbvertrag errichtet und dabei zum Erben oder Vermächtnisnehmer werden. Bei privatschriftlicher Errichtung ist eine handschriftliche Abfassung mit Angabe von Datum und Ort sowie Unterschrift (Vor- und Zuname sowie bei Ehefrauen auch der Geburtsname) erforderlich.
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Bürgerschaftliches Engagement fördert die soziale Integration und hält die Gesellschaft durch frische Ideen und neue Impulse lebendig. Wo die traditionellen Instrumente des Staates an ihre Grenzen stoßen, übernimmt es einen Teil der Aufgaben. Mit Kreativität Lösungen für gesellschaftliche Probleme zu finden, dafür brauchen wir Menschen / Zeitspender. Ehrenamtliche Mitarbeit in der Bürgerstiftung durch die Zeit, die man einbringt kann durch keine Idee und kein Geld ersetzt werden. Auf den Menschen kommt es an.
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