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Wir suchen gute Förderprojekte für den Kreis Stormarn

Durch die vielen verschiedenen Stiftungsfonds, die unter unserem Dach der Bürger-Stiftung Stormarn entstanden sind, hat die Förderarbeit stetig zugenommen. Wir sind daher auf der Suche nach geeigneten Projekt - und Fördermöglichkeiten. Neue Themenfelder sind in den letzten Jahren hinzugekommen. Wir fördern u. a. in den Bereichen Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Sport, sowie Umwelt- und Naturschutz, Kunst und Kultur oder Denkmalschutz.

Fördern heißt für uns nicht nur Geld zu geben, sondern auch Verantwortung zu übernehmen. Wir fördern unterschiedliche Arten von Projekten: Solche, die eher punktuell auf einen akuten Bedarf reagieren und solche, die langfristig auf ein bestimmtes Thema abzielen. Es ist für uns als Bürger-Stiftung Stormarn wichtig, eine breite Wirkung zu erzielen. Verantwortung bedeutet aber auch, eingehende Anträge sorgfältig zu prüfen. Wenn Sie Förderanträge bei uns stellen möchten, gibt es einige Vorgaben, die zu beachten sind.

Sie wollen einen Förderantrag bei uns stellen?

Wie kann der Antrag gestellt werden? Bitte orientieren Sie sich für die Antragstellung an den unten aufgezeigten Vorgaben. Nur vollständige Förderanträge können berücksichtigt werden.

Den Antrag nebst Unterlagen senden Sie uns dann bitte an: info@buerger-stiftung-stormarn.de

Das Wichtigste für Ihren Förderantrag auf einen Blick

Förderanträge können grundsätzlich nur durch als gemeinnützig anerkannte Vereine, Stiftungen und Gesellschaften oder öffentlich-rechtliche Körperschaften eingereicht werden. Stellt eine Kirche oder kirchliche Einrichtung einen Antrag, so können nur die Vorhaben gefördert werden, die nicht konfessionsgebunden sind.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • als gemeinnützig anerkannte Körperschaften, deren steuerlich anerkannte Zwecke nicht mit denen der jeweiligen Stiftung übereinstimmen
  • Vorhaben, die sich nicht mehr im Planungsstatus befinden, sondern bereits beschlossen, begonnen oder abgeschlossen wurden und für die nachträglich Fördermittel eingeworben werden sollen
  • zudem kann eine Förderung nicht erfolgen, wenn das Vorhaben in den folgenden 4 Wochen nach Antragstellung beginnen soll
  • Vorhaben, die als Pflichtleistung von öffentlicher Seite erbracht werden müssen
  • ausschließlich Personalkosten
  • Einzelpersonen 

Damit ihr Förderantrag auch erfolgreich bearbeitet werden kann: Das sollte ein vollständiger Förderantrag beinhalten:

  • eine verständliche Beschreibung des Vorhabens, das gefördert werden soll
  • einen Kosten- und Zeitplan
  • ggf. Angaben zu weiteren Förderern
  • Hinweise auf ergänzende Informationen (Internetseiten, Referenzen u. ä.)
  • Kontaktdaten
  • eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids ihrer Organisation
  • eine aktuelle Satzung sofern vorhanden
  • Bankverbindung

Weitere Hinweise

Mit der Annahme und Verwendung des Geldes bestätigen Sie, dass die Fördermittel ausschließlich für den benannten Zweck gemäß Förderantrag verwendet werden. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, binnen 8 Wochen nach Mittelerhalt eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Zuwendungsbestätigung auszustellen und der Bürger-Stiftung Stormarn zuzusenden. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die Bürger-Stiftung Stormarn zur Rückforderung der Fördermittel berechtigt.

Wir gehen davon aus, dass Sie in angemessener Form auf unsere Förderung aufmerksam machen, z. B. durch die Einbindung unseres Logos auf Flyern, Programmen oder Plakaten. Das relevante Logo stellen wir Ihnen per Email gerne zur Verfügung.

Die Bürger-Stiftung Stormarn ist berechtigt, über die Fördermaßnahme öffentlich zu berichten. Der Zuwendungsempfänger stellt hierfür auf Anforderung der Bürger-Stiftung-Stormarn geeignetes Text- und Abbildungsmaterial unentgeltlich zur Verfügung.

  • 1-3 Fotos, die die geförderte Maßnahme ansprechend bebildern
  • „kurzer“ Text zur Verwendung der Fördermittel

Bitte stimmen Sie sich hierzu mit unseren Stiftungsreferenten Jörg Schepers und Christina Pophal oder Ihren direkten Ansprechpartnern vor Ort ab.