Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Danach erben – je nach Familienverhältnissen – der Ehepartner und die nahen Verwandten. Wer mit diesen gesetzlichen Vorschriften nicht einverstanden ist und einen Teil seines Erbes anderen Verwandten, Freunden oder einem guten Zweck zukommen lassen möchte, muss ein Testament errichten. Damit wird die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt. Übrigens können sogar ganze Stiftungen durch ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet und dabei zum Erben oder Vermächtnisnehmer werden.
Mit Ihrem Testament können Sie „Spuren in die Zukunft“ legen, indem Sie die Bürger-Stiftung Stormarn und ihre Stiftungszwecke bedenken oder gar eine eigene Stiftung mit eigenem Statut gründen.
Vorgaben für Ihr Testament
Ein Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit vollem Namen unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein. Wer viel zu vererben hat, sollte ein öffentliches Testament vor einem Notar errichten.
Weiterführende Informationen zum Thema Testament
Ausführliche Informationen enthält die Broschüre „Erben und Vererben“, hsg. vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Wichtig zu wissen: Zuwendungen in Form von Erbschaften und Vermächtnissen jeder Art (auch Grundstücke) an eine steuerbegünstigte Stiftung – wie die Bürger-Stiftung Stormarn – sind erbschaftssteuerfrei. Wenn Sie uns also in Ihrem Testament mit einem Teil Ihres Vermögens bedenken, kommt auch der Erbschaftssteueranteil Projekten in unserer Region zugute.
Haben Sie Fragen zum Thema Testament und Nachlass? Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns an!
Susanne Dox
Telefon: +49 (0) 4537 70 700 15
Jörg Schepers
Telefon: +49 (0) 4537 70 700 13
Christina Pohal
Telefon +49 (0) 151 5500 6202