Bürgerstiftungen sind unabhängig, haben einen breiten Stiftungszweck und sind offen für alle. Zumeist werden Bürgerstiftungen gemeinschaftlich von vielen Bürgerinnen und Bürgern gegründet. Unternehmen, Vereine, Kreditinstitute oder andere Organisationen können sich als Zustifter beteiligen. Wie bei anderen Stiftungen auch, besteht ein elementares Ziel darin, das Stiftungskapital zu vergrößern, um so langfristig wachsende Erträge für gemeinnützige Zwecke einsetzen zu können.
Bürgerstiftungen haben mindestens zwei Organe: Den Vorstand und den Stiftungsrat. Die Bürger-Stiftung Stormarn verfügt darüber hinaus auch über eine operative Geschäftsführung.